CDU Stadtbezirksverband Borbeck
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Anträge
Rechtliche Stellung von Spielpunkten und Spielplätzen

Die Verwaltung wird beauftragt, Spielpunkten die gleiche rechtliche Stellung einzuräumen, wie Spielplätzen. So soll unrechtmäßige bzw. unsachgemäße Nutzung von Spielpunkten genauso Einhalt geboten werden, wie dies bei Spielplätzen bereits der Fall ist.

 

 

Begründung:

 

In immer mehr Wohnsiedlungen aber auch in innerstädtischen Bereichen entstehen sogenannte "Spielpunkte", die auf Grund ihrer Größe und Ausstattung keine "Spielplätze" sind. Diese Spielpunkte unterliegen nicht den strengen Vorschriften wie die Spielplätze, so dass die Ordnungsbehörden nur wenig Handhabe haben

- gegen Hunderudel mit den entsprechenden Verunreinigungen

- gegen Sauforgien mit den entsprechenden Scherben- und Müllhaufen

- gegen die Belagerung, Beschädigung und Verschmutzung der Sitzmöglichkeiten durch Menschen, die auf Spielplätzen oder -punkten eigentlich nichts zu suchen haben.