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06.12.2010, 13:43 Uhr
CDU-Fraktion begrüßt Landtagsvotum für Inklusion/ finanzielle Unterstützung des Landes bei der Schaffung von inklusiven Bildungseinrichtungen erforderlich
Die Essener CDU-Fraktion begrüßt das Landtagsvotum für Inklusion und den damit verbundenen Ausbau des gemeinsamen Unterrichts behinderter und nicht behinderter Kinder.
„Inklusion ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die Umsetzung der UN-Konvention ist pädagogisch und organisatorisch äußerst komplex, die Umgestaltung eine Riesenherausforderung“, so der schulpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Dr. Ekkehard Witthoff. Den Fürsprechern einer konkreten Zeitmarke mit Rechtsanspruch hält Dr. Witthoff die Risiken eines übereilten Verfahrens entgegen. Inklusion sei eben keine Spontangeburt und der Umsetzungsvorbehalt ein sinnvolles Verfahren, so Dr. Witthoff. „Auch wir hätten eine gemeinsame Regelbeschulung behinderter und nichtbehinderter Kinder lieber heute als morgen. Die Umsetzung ist jedoch nur in verantwortlichen Schritten und unter Wägung verfügbarer Ressourcen zu machen.“ Denn: Beim gemeinsamen Lernen in der Regelschule sei gerade im Bereich der zieldifferenten Beschulung nur dann Positives zu erwarten, wenn Kinder gemäß ihrer speziellen Behinderungsgrade auf ein entsprechend professionelles Schulumfeld träfen. Personelle, räumliche und sächliche Voraussetzungen müssten dem Bedarf des einzelnen förderungsbedürftigen Kindes gerecht werden. So sei allein die Sicherstellung von Barrierefreiheit oder Schülerbeförderung bei Schulgebäuden aus wilhelminischer Zeit bedenklich. „Letztendlich aber“, so Dr. Witthoff weiter, „sei die gewünschte Perspektive, ein stadtweit in die Fläche gerichtetes Angebot mit einer relevanten Zahl an inklusiven Bildungseinrichtungen zu schaffen, allein aus kommunalen Finanzmitteln nicht zu bewerkstelligen. Hier müsse auch das Land den Worten Taten folgen lassen.“ Die stv. Fraktionsvorsitzende Susanne Asche ergänzt: „Das Ziel der Inklusion ist nicht allein dadurch erreicht, dass Kinder unterschiedlicher Lernvoraussetzungen gemeinsam in einer Klasse sitzen. Entscheidend ist, allen Schülern, auch den Behinderten, größtmögliche gesellschaftliche Teilhabe in ihrem späteren Leben zu ermöglichen. Das gelingt nur durch optimale Förderung. Nur wenn die allgemeine Schule im gemeinsamen Unterricht diesem Anspruch gerecht wird, können wir mit Recht von Inklusion sprechen.“
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