Archiv
06.12.2010, 13:50 Uhr
Themen der Woche KW 46
  

Die Gemeinschaftsschule stiftet Unfrieden zwischen Gemeinden und trägt den Konflikt bis in die Schulklassen

Die Befürchtungen der CDU im Düsseldrfer Landtagsfraktion bewahrheiten sich: Eine Gemeinschaftsschule hat kanibalisierende Effekte. Sie bedroht andere Schulen in ihrer Existenz. Das macht das Beispiel Ascheberg und Lüdinghausen deutlich. Mit ihrer Genehmigung für die erste Gemeinschaftsschule in Nordrhein-Westfalen in Ascheberg schießt  Schulministerin Löhrmann die gute interkommunale Zusammenarbeit dort in Brand. Eigentlich hätte das NRW-Schulministerium nach den eigenen Kriterien die Gemeinschaftsschule nicht genehmigen dürfen, der Leitfaden des Ministeriums zum Schulversuch „Gemeinschafsschule“ spricht da Klartext:

„Sofern durch die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule eine Bestandsgefährdung einer Schule eines anderen Schulträgers eintritt, ist eine Teilnahme am Schulversuch nicht möglich.“

Dennoch hat die grüne Schulministerin Löhrmann ihre Genehmigung erteilt. Und es kommt wie vorhergesagt: Die Gemeinschaftsschule löst einen Konkurrenzkampf um Schülerinnen und Schüler aus und hetzt die Kommunen gegeneinander. Gleichzeitig stiftet die Gemeinschafsschule durch die einseitige Bevorzugung bei Klassengrößen, Lehrerstunden und Besoldung Unfrieden zwischen den Schulen, Lehrerinnen und Lehrern und trägt damit den Konflikt bis in die Klasse. Die Leidtragenden sind dann die Schülerinnen und Schüler und die Eltern. 

Der Nachtragshaushalt wird so lange weichgespült, bis die Linke ihm zustimmen kann

Der Verdacht der Bilanzfälschung bleibt bestehen. Denn die Ergänzung der grün-roten Minderheitsregierung zum Nachtragshaushalt, die das Kabinett am vergangenen Dienstag auf den Weg brachte, bleibt trotz  erheblicher Steuermehreinnahmen auf Rekordverschuldungskurs. Statt einen neuen Nachtragshaushalt aufzulegen, wie die CDU im Düsseldorfer Landtag es empfiehlt, doktert die grün-rote Minderheitsregierung weiter an ihrer Vorlage herum. Und was kommt heraus? Eine Nettoneuverschuldung von 8,4 Milliarden Euro statt 8,9 Milliarden Euro. Dabei wäre eine 5 vor dem Komma möglich. Das ist in Anbetracht der Steuermehreinnahmen mehr als mager. Sparen oder konsolidieren will die grün-rote Minderheitsregierung auch weiterhin nicht. Stattdessen wird dieser Nachtrag so lange weich gespült, bis die Linke ihm zustimmen kann. Die Rauchsignale sind deutlich: die Linke dreht schon bei.

Zukunft der Agrarpolitik in Europa braucht weniger Bürokratie

Die CDU-Landtagsfraktion in Nordrhein-Westfalen begrüßt das eindeutige Bekenntnis der EU-Kommission zum Vorrang einer leistungsfähigen Lebensmittelproduktion, die ihren Beitrag zur Deckung des weltweiten Nahrungsmittelbedarfs leistet. Gerade die nordrhein-westfälische Landwirtschaft ist hervorragend aufgestellt und in der Lage, die Chancen, die die weltweit steigende Nachfrage nach qualitativ hochwertigen Lebensmitteln bietet, zu nutzen, wenn sie von der Politik nicht daran gehindert wird.

Scharf kritisieren wir, dass die Leistungen der nordrhein-westfälischen Landwirtschaft für die Umwelt nicht anerkannt werden. Daher lehnen wir das zusätzliche „Greening“ der ersten Säule ab. Deutschland ist - anders als viele andere Mitgliedsstaaten der EU - auf dem vorgegebenen Weg zu einheitlichen Flächenprämien bereits ein großes Stück vorangekommen. Weitere erhöhte Auflagen für die landwirtschaftlichen Betriebe haben angesichts der hohen ökologischen Standards der nordrhein-westfälischen Landwirtschaft in der ersten Säule keine Berechtigung.

Das Zwei-Säulen-System hat sich nach unserer Auffassung bewährt. Insbesondere die Wettbewerbsparität des Grünlandes darf jetzt nicht durch abgesenkte Prämien wieder in Frage gestellt werden. Eine Umverteilung der Mittel zwischen der ersten und zweiten Säule, die de facto zu Mittelkürzungen führen, lehnen wir ab. Umweltbezogene Leistungen, die über die gute fachliche Praxis hinausgehend von der Gesellschaft gewünschte zusätzliche Anforderungen stellen, sollen auf der Basis vertraglicher Vereinbarungen aus der zweiten Säule finanziert werden. So gehört die Ausgleichszulage für sog. benachteiligte Gebiete nach unserer Meinung ausschließlich in die zweite Säule.

Die Einführung von Größenbegrenzungen wird nach unserer Einschätzung in Nordrhein-Westfalen anders als in den neuen Bundesländern keine gravierende Bedeutung haben. Die Einbeziehung von Kleinstbetrieben führt zu einer Verschiebung von Finanzmitteln zu Lasten der produzierenden Landwirte und aus Nordrhein-Westfalen heraus zu Gunsten von Hobbybetrieben und in den südosteuropäischen Raum. Dies kann nicht im Interesse Nordrhein-Westfalens sein.

Die von der Kommission angekündigte Entbürokratisierung der Cross Compliance-Regeln ist dringend geboten. Leider fehlt im Kommissionsbericht jede greifbare Konkretisierung. Angesichts der ständig wachsenden Bürokratie, mit der die Landwirtschaft überzogen wird, fehlt mir der Glaube, dass den allgemeinen Ankündigungen auch Taten folgen werden.

Die CDU erwartet von der Landesregierung, dass sie Verbesserungen des vorgelegten Entwurfs erreicht und sich intensiv und ohne ökologisch-ideologische Scheuklappen für die nordrhein-westfälische Landwirtschaft einsetzt. Wir werden uns an der weiteren Diskussion aktiv beteiligen. 

Terrorwarnung in Deutschland: CDU-Landtagsfraktion setzt sich für schnelle Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung ein

Die Vorratsdatenspeicherung ist unverzichtbares Mittel der Gefahrenabwehr. Die Bedrohung durch den weltweit agierenden Terrorismus erfordert umfassende Kompetenzen für unsere Sicherheitskräfte. Die zuständigen Behörden brauchen hier eine klare Rechtsgrundlage und dürfen nicht zur Untätigkeit verurteilt bleiben. Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Urteil vom 2. März 2010 die Vorratsdatenspeicherung als solche nicht verboten. In seinem Urteil hat es die Voraussetzungen für die Speicherung klar definiert. Derzeit ist die Arbeit der Ermittlungsbehörden deutlich erschwert, soweit für die Gefahrenabwehr oder die Aufklärung von Straftaten die auf Vorrat gespeicherten Daten der Provider erforderlich sind. Die vernichteten Daten stehen der Polizei zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung nicht zur Verfügung. Das gilt sogar für die Terrorabwehr und die Verfolgung von Kapitalverbrechen.

Derjenige, der schwerste Straftaten begeht oder plant, darf sich nicht in Sicherheit wiegen. Der Staat muss seiner Schutzpflicht gegenüber den Bürgern nachkommen können. Wir sind verpflichtet, schwerste Straftaten mit allen rechtsstaatlichen Möglichkeiten zu bekämpfen. Daher muss die Bundesregierung nun umgehend ein neues Gesetz vorlegen, das den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts entspricht. Die Bundesjustizministerin steht hier in besonderer Verantwortung. Zugriffsbeschränkungen und Sicherheitsauflagen müssen nach den Vorgaben aus Karlsruhe umgesetzt werden, damit insbesondere eine effektive Bekämpfung des Terrorismus und der Organisierten Kriminalität möglich ist.

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