Auf Druck der Landtags-CDU soll zukünftig nicht jeder Hauseigentümer unter Generalverdacht stehen und den Nachweis der Dichtheit der Grundleitungen auf seinem Grundstück führen müs-sen. Nur in begründeten Einzelfällen soll dies seitens der Kommune vom Eigentümer verlangt werden können.
Evelyn Heep, Sprecherin der CDU-Fraktion für den Bau- und Verkehrsausschuss: „Die Essener CDU-Fraktion hat immer eine bürgerfreundliche Lösung bei der zukünftigen Umsetzung der Dichtheitsprüfung für private Abwasserleitungen gefordert. Wir freuen uns, dass kurz vor 12 noch einmal über die generelle Pflicht zur Dichtheitsprüfung nachgedacht und diese ausgesetzt wurde. Das soll nicht heißen, dass private Abwasserleitungen nicht dicht sein müssen, sondern dass nur dann geprüft und saniert werden muss, wenn ein begründeter Verdacht darauf be-steht, dass eine Undichtigkeit vorliegt. Nur dann kann eine Prüfung angeordnet werden. Öffent-liche Kanäle sind von der Aussetzung nicht betroffen, diese müssen weiter geprüft werden. Pri-vate Hausbesitzer jedoch können sich über dieses unerwartete Weihnachtsgeschenk freuen.“
Guntmar Kipphardt, CDU-Ratsherr und stellv. Vorsitzender des Ausschusses für Stadtentwick-lung und Stadtplanung: „Nach den Pressemeldungen, dass die rot-grüne Landesregierung in Sachen Dichtigkeitsprüfung und Grundleitungssanierung einen neuen Kurs einschlagen wird, raten wir dazu, zunächst die weitere Entwicklung abzuwarten. Wer jetzt für mehrere Hundert Euro seine Grundleitungen auf Dichtigkeit prüfen lässt und möglicherweise anschließend für vie-le Tausend Euro mögliche Sanierungsmaßnahmen durchführen lässt, wird möglicherweise das Nachsehen haben. Sollte sich jetzt der absehbare praxisnahe Ansatz durchsetzen, wird die An-zahl der notwendigen Dichtigkeitsprüfungen erheblich zurückgehen und zudem möglicherweise zeitlich verschieben. Daher rate ich dazu, die weitere Entwicklung abzuwarten und nicht voreilig aktiv zu werden.“